Willkommen bei der Bürgeraktion 

Das BESSERE MÜLLKONZEPT  Bundesverband Deutschland e.V.

Navigation

Startseite
Aktuelles
Wir über uns
Links
Kontakt
Gästebuch

Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über aktuelle Dinge.

 

Die Zeitung des DBMK wird vom Landesverband Bayern erstellt und ist in ihrer

aktuellen Version auch über die Navigationsfolge

„Wir über uns“ , „Landesverbände“, „Bayern“ aufrufbar.

 



Enger Zeitplan bei der Einführung des Emissionshandels

In der neu eingerichteten nationalen Stelle zum Emissionshandel
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) - des Umweltbundesamtes
wird derzeit die Zuteilung der Emissions-Zertifikate vorbereitet.
Bereits ab dem 1. Juli 2004 nimmt die DEHSt Anträge auf Zuteilung
von Emissionslizenzen an.
... mehr zu diesem Thema:
http://www.fachforum.de/fachbeitraege/frameset/index_immissionsschutz_00.htm

 

The following report has been released on the EEA website:
 
Exploring the ancillary benefits of the Kyoto Protocol for air 
pollution in Europe (Technical report No 93), published at 
http://reports.eea.eu.int/technical_report_2004_93
 
Abstract:
This report explores the potential ancillary benefits for air pollution 
- in terms of reductions in pollutant emissions and changes in control 
costs and environmental impacts - resulting from different ways of 
implementing the Kyoto climate change protocol in Europe. It is based on a 
comparison of three climate policy scenarios, which differ in their use 
of the Kyoto mechanisms, with a baseline scenario for 2010. 

 

EMISSIONSHANDEL IN DER PRAXIS
WAS HABEN DIE BETROFFENEN UNTERNEHMEN ZU TUN?
Eintägiger Workshop zur Vorbereitung auf den CO2-Handel.
20.04.2004, 06.07.2004, 07.10.2004, 08.12.2004
http://www.umweltinstitut.de/programme/co2.pdf


PRÜF-, MASSNAHMEN- UND VORSORGEWERTE NACH DER
BUNDESBODENSCHUTZVERORDNUNG.
Eintägiges Intensivseminar.
15.06.2004, 10.12.2004
http://www.umweltinstitut.de/programme/wertebegriffe_ganz.pdf

 

 

ABFALLTRANSPORTRECHT UND GRENZÜBERSCHREITENDE
ABFALLVERBRINGUNG.
Eintägiges Intensivseminar.
22.06.2004, 10.12.2004
http://www.umweltinstitut.de/programme/Abftrans_ganz.pdf

 

Leitfaden Bauabfälle Rheinland-Pfalz

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten wurde der Leitfaden
Bauabfälle Rheinland-Pfalz von der Steuerungsgruppe "Vermeidung/
Verwertung von Abfällen" im Landesamt für Umweltschutz und Gewerbe-
aufsicht komplett überarbeitet und ist Anfang 2004 neu erschienen.
... mehr zu diesem Thema:
http://www.fachforum.de/fachbeitraege/frameset/index_abfallrecht_00.htm

 

Am 24. Februar ging das Europäische Schadstoffemissionsregister unter www.eper.cec.eu.int onlineAufgeführt werden darin die Emissionen mehrerer Tausend Fabriken in ganz Europa. Hierzu ein Gespräch des Wissenschaftsmagazins Leonardo (WDR 5) mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren

 

Report "Tod vom Allerfeinsten"    des    Umweltverbandes   
DAS   BESSERE   MÜLLKONZEPT
Bundesverband Deutschland e.V. :
 
http://www.ECO-World.de/scripts/emedia.prg/archiv/9526

NEU ! Neue Gebühren für den Transport gefährlicher Abfälle beschlossen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, künftig zusätzliche Gebühren für den Transport gefährlicher Abfälle aus dem Ausland durch die Bundesrepublik zu erheben. Der Entwurf für eine neue Abfallverbringungsgebührenverordnung liegt bereits vor. Die zuständige Behörde für die Entscheidung über die notifizierungsbedürftige Verbringung von Abfällen ist das Umweltbundesamt.


NEU ! Neues Deponierecht muss rechtzeitig umgesetzt werden
Dem geplanten Vollzug der Abfallablagerungsverordnung pünktlich zum 1. Juni 2005 steht nach einem aktuellen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz nun nichts mehr im Wege. Auch die Europäische Kommission sieht keine Unvereinbarkeit von bundesdeutschem Abfallrecht und der europäischen Deponierichtlinie.


NEU ! Signal für Ende der Hausmüll-Deponierung
Das OVG Koblenz hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass ab dem 1. Juni 2005 ohne Ausnahme alle abzulagernden Abfälle thermisch oder durch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren vorzubehandeln sind. Eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz wurde damit aufgehoben.

Hintergrundpapier:
Zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen Umsetzung der Pfandpflicht in Deutschland

Die Bundesregierung hat am 22.12.2003 mit einer Mitteilung an die Europäische Kommission erklärt, dass die derzeitige Umsetzung der Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland nicht gegen europäisches Recht verstößt.
Die Bundesregierung reagiert damit auf ein Schreiben der Kommission vom 23.10.2003, mit dem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wurde. Die Bedenken der Kommission in diesem Verfahren richten sich nicht gegen die Pfandpflicht selbst. Die Kommission sieht etwa in der Möglichkeit, sogenannte Insellösungen einzurichten, einen Verstoß gegen europäisches Recht. Die Bundesregierung ist dagegen der Ansicht, dass weder die Pfandregelung der Verpackungsverordnung noch deren derzeitige Umsetzung gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

Meinungen zum Pfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen (Forsa-Studie)
Stand: 21. Oktober 2003

Der Anteil der Bürger, die mit der Umsetzung und Regelung der Pfandpflicht zufrieden sind, ist unverändert niedrig. 22 Prozent sind damit zufrieden und 3 Prozent sehr zufrieden. Weiterhin ist die Mehrheit (70%) damit, wie die Pfandpflicht auf Einwegflaschen und Dosen in Deutschland geregelt wird, weniger (26%) oder überhaupt nicht (44%) zufrieden. Im Vergleich zu der Befragung im Juni ist die Zufriedenheit mit der Regelung und Umsetzung des Pfandes damit fast unverändert geblieben.

UMWELTINSTITUT OFFENBACH

Schulung für Bauleiter, Gutachter, Bauherren, Architekten und Gebäude-Manager

Abriss- und Rückbaukonzepte,

Bodenmanagement und Flächenrecycling

Eintägiger Fachkundelehrgang in Offenbach a. M.

mit besonderer Berücksichtigung des

Rückbaus und der Sanierung von Plattenbauten

Termine: Fr., 12.12.2003, Fr., 23.4.2004

Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gilt auch im Gebäuderückbau das Gebot zur Vermeidung nicht wiederverwertbarer Abfälle.

Die Vermeidung nicht wiederverwertbarer Abbruchmaterialien ist jedoch nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Hochwertige Recyclingbaustoffe stellen ein Wirtschaftsgut dar, dessen Bedeutung künftig weiter steigen wird.

Neue Maßstäbe in der Abfallverwertung sind mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz und der Bodenschutz- und Altlastenverordnung, die bei der Verwertung Priorität vor dem Abfallrecht haben, gesetzt.

Die Effizienz geeigneter Rückbauverfahren, die eine sinnvolle Verwertung ermöglichen, wird somit auch zu einem wesentlichen Kostenfaktor der Rückbaumaßnahme.

Bauherr und Bauleitung stehen vor der Aufgabe, vor, während und nach der Rückbaumaßnahme eine Güteüberwachung der einzelnen Materialchargen vorzunehmen.

Der eintägige Workshop zeigt, wo Schad- und Gefahrstoffe in der Bausubstanz vorhanden sein können, wie ein selektiver Rückbau die Qualität der entstehenden Materialchargen beeinflußt und wie – in Zusammenarbeit mit einschlägigen Fachleuten – die Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann.

Jeder Teilnehmer erhält kostenfrei ein Jahresabonnement der Fachzeitschrift

ENTSORGA-Magazin das nach einem Jahr automatisch ausläuft.

Frankfurter Straße 48 , D-63065 Offenbach Telefon: (069) 81 06 79 Telefax: 82 34 93 E-Mail: mail@umweltinstitut.de Homepage: www.umweltinstitut.de

UMWELTINSTITUT OFFENBACH Frankfurter Str. 48 63067 Offenbach am Main Tel.: (069) 810679 Fax: 823493

Emissionshandel in der Praxis. Was haben betroffene Unternehmen
zu tun?

Eintägiger Workshop des Umweltinstituts Offenbach. 2005 beginnt
in der EU die Einführungsphase für den Handel mit CO2-Emissions-
zertifikaten. Anlagen bekommen Berechtigungen für den Ausstoß
einer bestimmten Menge an Treibhausgasen zunächst kostenlos
zugeteilt. Wenn Emissionen eingespart werden, können die über-
schüssigen Emissionsberechtigungen verkauft werden. Emittiert
ein Unternehmen dagegen mehr CO2 als es Rechte besitzt, muss es
diese von Unternehmen mit überschüssigen Berechtigungen kaufen.
Der Workshop stattet Sie mit notwendigen Informationen aus,
damit Sie auf den Start des CO2-Handels optimal vorbereitet sind.

Termine: 29.10.2003, 08.12.2003, 26.02.2004, 08.04.2004,
17.06.2004
http://www.umweltinstitut.de/programme/co2.pdf


07.12.2002 – Brief an alle – Struktur der Site

Wir sind dabei, unsere Visitenkarte im „Netz" zu entwerfen!

Nach zweijährigem Drängen und Werden hat am Samstag, dem 1.12.2002 die Delegiertenversamlung „DBMK" in Nürnberg beschlossen, daß vorerst unsere domain www.muellkonzept.de auf einfachste Art ohne Risiken und ohne viel Aufwand strukturiert werden soll.

Eine Wir-über-uns-Seite und eine Link-Seite sollen eingerichtet werden. Sonst nichts.

Ein Gästebuch und ein Kontaktseite sollen vorgesehen, aber noch nicht realisiert werden.

An alle, die jetzt zur Strukturierung der Site beitragen wollen und mir Beiträge oder Vorschläge zusenden, insbesondere aber auch an die, die in verschiedenen Bürgerinitiativen oder Landesverbänden an eigenen Homepage-Entwürfen arbeiten, sende ich die Bitte, im Hinterkopf das Prinzip des Corporate Design zu behalten, denn:

Genauso wichtig wie ein Gliederungskonzept für den Verband ist ein Corporate-Design-Konzept. Das bedeutet hier, daß alle Dateien, die zu einem Projekt gehören, ein optisch einheitliches Bild bieten, damit der Besucher im Netz intuitiv erkennt, daß er sich noch im gleichen Projekt befindet. Corporate Design stellen Sie her, indem Sie bestimmte Gestaltungselemente bei jeder Datei des Projekts wiederverwenden. Das ist für unszunächst:

Das Logo.

Mit großem Aufwand seinerzeit vom Bayrischen Landesverband entworfen und von allen Landesverbänden bisher akzeptiert, nämlich die Mülltonne:

Sie erhalten sie auf schriftliche Anfrage so und nicht anders über die

Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

bei Rudolf Thiel Lindenstr. 13
73773 Aichwald
Tel und Fax: (0711) 362 345).

Dieses Logo sollte an immer gleicher Stelle auf der Seite stehen, zum Beispiel immer links oben am Seitenanfang. Wenn Sie mit der Frame-Technik arbeiten, können Sie das Logo auch in einem fixen Bildschirmbereich plazieren.

Grafische Symbole. Das sind kleine GIF- oder JPEG-Grafiken, die an bestimmten Stellen stehen und eine für den Anwender sofort erkennbare bzw. nachvollziehbare Bedeutung haben. Symbole können z.B. bedeuten: „dies ist ein Beispiel", oder „dies ist eine unserer Veranstaltungen" oder „dies ist ein Verweis, mit dem der Anwender das Projekt verläßt".

Textformate. Dazu gehört z.B., Beispiele immer in diktengleicher Schrift darzustellen.

Corporate Design suggeriert Geschlossenheit.

Wir können und wollen keine Profis sein,

das unterscheidet uns von Firmen mit Marketing-Konzepten.

Aber bei aller Hilflosigkeit in der Darstellung haben wir doch ein

Gemeinsames Konzept, (eine gemeinsame NOT)

und daher müssen wir bemüht sein, auch in der Darstellung

Geschlossenheit zu zeigen.

Damit dies auch realisiert werden kann, bei aller Meinungsfreiheit, die unsere Seite auch beinhalten wird, bitte ich um Nachdenken, bevor ein Vorschlag geäußert und rundgesandt wird.

Und damit meine mail-box nicht überläuft, bitte ich auch sehr darum, nicht nur den Inhalt, sondern auch den Umfang der Dateien vor dem Versand nach netiquette-Kriterien zu überprüfen.

Vielen Dank Gisela Morlock-Rahn