Willkommen bei der Bürgeraktion 

Das BESSERE MÜLLKONZEPT  Bundesverband Deutschland e.V.

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           Wir über uns

Hier werden Sie in Kürze Informationen über "Das Bessere Müllkonzept", die Ziele des Vereins und über seine Mitglieder finden.

Vorstand  Mitgliedsantrag  Adressen  Arbeitskreise   Landesverbände  Pressesprecher

   

SATZUNG

 

 

1                 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1.1           Der Verein führt den Namen: Bürgeraktion Das BESSERE  MÜLLKONZEPT Bundesverband Deutschland e.V.

1.2           Sitz des Vereins ist BONN. Der Bundesverband ist im Vereinsregister eingetragen.

1.3            Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

 

2.               Vereinszweck

2.1       Zweck des Vereins ist es, die Ziele der Mitgliedervereinigungen zusammenzufassen und zu fördern.

            DAS BESSERE MÜLLKONZEPT Deutschland setzt sich ein

-      für abfallarme /-freie Produktion und Müllvermeidung

-      für schadstoffarme / -freie Produktionsverfahren und Produkte

-      für ökologische Abfallwirtschaft auf der Grundlage des Verursacherprinzips

2.2        Der Vereinszweck darf in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden

2.3               Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht

             -    durch Informieren und Einwirken auf politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Institutionen und Entscheidungsträger

 -    durch Einfordern und Fördern wissenschaftlicher Untersuchungen und Modellprojekte

 -    durch Informieren und Sensibilisieren der Öffentlichkeit

2.4        Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt

2.5              Der Bundesverband ist selbstlos und überparteilich tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele, sondern dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte     Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

3.          Finanzmittel

3.1        Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Delegiertenversammlung bestimmt

3.2        Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Sie  dürfen weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet werden.Die Delegierten erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3.3        Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.4       Bei Austritt oder Ausschluss von Mitgliedern oder bei Auflösung des Vereins bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung bezahlter Beiträge, Spenden oder sonstiger Zuwendungen.

 

4.         Mitgliedschaft

4.1       Mitglied kann je Bundesland ein Dachverband DAS  BESSERE MÜLLKONZEPT werden. Besteht ein solcher Dachverband in einem Bundesland nicht, so kann ein nach Inhalt und Form vergleichbarer landesweiter Zusammenschluss von Bürgerinitiativen im Bereich der Abfallproblematik Mitglied werden.

4.2       Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen seine Entscheidung ist Einspruch möglich, über den die Delegiertenversammlung endgültig entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund möglich. Der Austritt erfolgt durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand.

4.3        Ergänzung: Gemäß Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung am 24.4.94 in Berlin können zukünftig neben den ordentlichen Mitgliedern des Bundesverbandes auch Fördermitglieder ohne Stimmrecht als sog. außerordentliche Mitglieder im Bundesverband aufgenommen werden.

 

5.        Organe

5.1       Organe des Vereins sind:                 

             a) Die Delegiertenversammlung

             b) Der Vorstand

 

6.        Delegiertenversammlung

6.1       Jedes Mitglied hat 3 Stimmen und kann bis zu drei Delegierte entsenden, die mit den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbandes nicht identisch sein dürfen.

6.2       Die Delegiertenversammlung tritt jährlich mindestens einmal öffentlich zusammen nach schriftlicher Einladung durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen. Mit der Einladung sind die Tagesordnung sowie gestellte Anträge zu versenden.

6.3       Eine außerordentliche Delegiertenversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der stimmberechtigten Delegierten es wünschen. Ladungsfrist zwei Wochen.

6.4       Über die Delegiertenversammlung ist mindestens ein Ergebnisprotokoll zu führen, das vom (von der) Versammlungsleiter (in) zu unterzeichnen ist.

 

7.         Aufgaben der Delegiertenversammlung

7.1       Der Delegiertenversammlung als oberstem Organ obliegen insbesondere 

       -                  die Wahl des geschäftsführenden Vorstands

       -                  die Wahl der Rechnungsprüfer (Innen)

       -                  die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, sowie des Berichts der Rechnungsprüfer

       -                  die Abnahme der Jahresrechnung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

       -                  die Festsetzung der Mitgliederbeiträge

       -                  die Beschlussfassung über wichtige organisatorische und programmatische Anträge insbesondere des Grundsatzprogramms

       -                  die Verabschiedung der Geschäftsordnung des Vorstands

       -                  die Satzungsänderungen und die Auflösung des Bundesverbands.

7.2       Die Delegiertenversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung, die mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zu beschließen ist.

 

8                   Vorstand

8.1               Der Vorstand setzt sich zusammen aus je einer von den Mitgliederdachverbänden

             bestimmten Person. Die Mitgliederverbände benennen gleichzeitig einen Stellvertreter 

             bzw. eine Stellvertreterin.

8.2        Aus den unter 8.1 genannten Vorstandsmitgliedern wählt die Delegiertenversammlung   den geschäftsführenden Vorstand auf die Dauer von einem Jahr. Wiederwahl ist

             möglich.

8.3       Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, einem(r) Schriftführer(in) und einem(r) Kassierer(in). Diese fünf Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des §26 BGB.

8.4       Der Bundesverband wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei gemeinschaftlich handelnde Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands im Sinne des §26 BGB vertreten.

 

9.         Aufgaben des Vorstands

9.1       Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Delegiertenversammlung zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung aus.

9.2       Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

10.       Rechnungsprüfer(innen)

10.1     Die Delegiertenversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer(innen), die nicht Mitglieder des Vorstands sind, auf die Dauer von einem Jahr.

10.2     Die Rechnungsprüfer(innen) prüfen die Kassen- und Rechnungsführung des Vereins und berichten darüber auf der jährlichen ordentlichen Delegiertenversammlung. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.

 

11.       Satzungsänderung und Auflösung

11.1     Satzungsänderungen bedürfen einer ¾ Mehrheit der bei der Delegiertenversammlung erschienenen Delegierten.

11.2     Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder

11.3     Im Falle der Auflösung des Bundesverbandes und Wegfall des bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Darüber beschließt die Delegiertenversammlung auf Antrag des Vorstandes. Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

Gründungsdatum ist der 6.April 1991

Unterzeichnet haben Dr.Margret Peek-Horn, Christian Holzheuer,

Irmgard Immenkamp, Erika Barwig, Winfrid Eberhardt, René Heinrich, Klaus Koch.

Die Unterschriften wurden vom Amtsgericht Bonn beglaubigt.